Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschrie­be­nen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetz­li­chen Vorschriften (insbe­son­dere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Staar Immobilien
Querallee 12
47533 Kleve
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Kontaktaufnahme und Sichtung von aktuellen Immobilienangeboten über unsere Webseite www.staar-immobilien.de

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Wir bieten umfang­rei­che Informationen über unser Unternehmen auf unserer Webseite an, sowie Kontaktmöglichkeiten die genutzt werden können.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollstän­dig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 24.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsicht­lich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.07.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Staar Immobilien
Querallee 12
47533 Kleve

E-Mail: info@staar-immobilien.de

Telefon: +49 (0) 2821 / 806176

Link zur Website: http://www.staar-immobilien.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.