Zusammenarbeit 
mit einem Immobilienmakler

Immobilienmakler bieten ihren Kunden verschie­dene Formen von Vermittlungsverträgen an.

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, 
wer einem leistungs­fä­hi­gen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

Damit verpflich­tet er den Makler für die Vertragslaufzeit zu inten­si­ven Bemühungen, um den gewünsch­ten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu diesen Aktivitäten zählt insbe­son­dere auch, dass der Makler auf eigene Kosten angemes­sene Werbemaßnahmen durch­führt. Im Gegenzug verzich­tet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzu­schal­ten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der komplet­ten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.

Anders ist es beim allge­mei­nen Auftrag. Dieser verpflich­tet einen Makler zu keinen beson­de­ren Aktivitäten, um den Auftrag voran­zu­trei­ben. Er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeig­ne­ter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen häufig geschieht, verschie­dene Makler parallel beauf­tragt, läuft der mögliche Käufer Gefahr, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebo­tene Immobilie „zu Tode angeboten“ wird.

Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu oft und von zu vielen gleich­zei­tig angeboten wird, oftmals unver­käuf­lich wird. Gelegentlich anders lautende Ratschläge sind wenig stich­hal­tig. Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer kompli­zier­te­ren Materie niemand leicht­fer­tig verzichten.

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